Rufseminare

Das Seminar vor Ort eignet sich besonders, wenn es um Teamklausuren oder Teambuilding-Maßnahmen geht. Genauso kann aber aus dem laufenden Programm ein Seminar-Thema ausgewählt werden, das in der Gemeinde für alle Funktionärinnen und Funktionäre organisiert werden soll.

Um die Organisation zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fragen kurz zusammengefasst:


Zu welchem Thema kann ich ein Rufseminar buchen?
Entweder aus dem bestehenden Programm oder zu anderen Themen. Das Angebot können wir gemeinsam und individuell auf die Bedürfnisse der Gemeindepartei abstimmen.


Wer kann wo ein Rufseminar anfragen?
Der Gemeinde-Parteiobmann/obfrau (GPO) per E-Mail (officeakademie21at) in der Akademie 2.1. Nach der Anfrage melden wir uns, erarbeiten gemeinsam die Inhalte und schlagen eine geeignete Trainerin oder Trainer vor. Die Gemeindepartei vereinbart danach direkt mit dem Trainer einen Termin für das Rufseminar und informiert darüber die Akademie.
 

Wo findet das Rufseminar statt und wer sorgt für die Verpflegung?
Die Räumlichkeiten und die Verpflegung werden von der Gemeindepartei organisiert.


Was muss im Seminarraum vorhanden sein?
Meist ein Flipchart mit Stiften, Beamer mit Leinwand oder TV-Gerät – die Details sind immer mit dem Trainer vorab zu klären.


Wie viele Personen können ein Seminar buchen?
Die Gruppen-Größe ist abhängig vom Thema – auch das sollte mit dem Trainer oder der Referentin im Vorfeld geklärt werden. Im Regelfall kann man zwischen 5 und 15 Personen einplanen.


Was kostet ein Rufseminar?
Die Kosten für das Rufseminar trägt die Gemeindepartei (= Trainer-Honorar, KM-Geld und Verpflegung). Die Sonderkonditionen unserer erfahrenen Trainerinnen und Trainer gelten aber nur, wenn die Buchung direkt die Akademie 2.1 erfolgt und im Anschluss an das Seminar ein kurzes Feedback (Frage: Hat das Rufseminar Ihre Erwartungen erfüllt?) per Mail übermittelt wird.


Was muss ich noch wissen?
Seminar-Unterlagen werden direkt von der Trainerin oder dem Trainer zur Verfügung gestellt und müssen von der Gemeindepartei selbst vervielfältigt werden.