14.09.2026 - Webinar: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Was sollte ich wissen?

Inhalt

Mit 1. September 2025 wurde das Amtsgeheimnis abgeschafft und durch das neue Informationsfreiheitsgesetz ersetzt.

Mit diesem Paradigmenwechsel ergeben sich zahlreiche Neuerungen und Änderungen, aufgrund der jüngsten Novellen zur NÖ Gemeindeordnung auch unmittelbar für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.

In diesem Webinar werden die neuen Inhalte angesprochen.

  • der Bundesverfassung und des Informationsfreiheitsgesetzes, die damit im Zusammenhang stehenden Neuerungen in der Gemeindeordnung (insbesondere die neuen Regelungen zu den Pflichten für Gemeinderäte)
  • das Verfahren eines Informationsbegehrens nach dem IFG
  • dessen Anwendungsbereich
  • das Rechtsmittelverfahren und erste Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes

Kosten

30,00 Euro (Die Rechnung erhalten Sie nach dem Webinar per Mail)

Stornogebühren

Wir bitten um Verständnis, dass wir bei kurzfristigen Absagen eine Stornogebühr für den entstandenen Aufwand erheben müssen. Die Höhe der Gebühr beträgt ab 10 Tagen 50% und ab 24 Stunden vor dem Webinar 100% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Der Betrag ist umgehend nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, ansonsten kann die Veranstaltung bis auf weiteres nicht mehr gebucht werden!

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 10 Tage vor dem Webinar möglich, dazu genügt eine kurze E-Mail an nicole.kerck@akademie21.at

Förderungen

Dieses Webinar wird von folgenden Teilorganisationen unterstützt:

# NÖ Gemeindebund (50% Kostenersatz)
# Wir Niederösterreicherinnen (50% Kostenersatz)
# NÖ JVP (50% Kostenersatz)
# Wirtschaftsbund (wird ausschließlich einmalig für ein Seminar 2026 gewährt)

Als Mitglied bei einer dieser Teilorganisationen, kann bei der Anmeldung im Feld "Förderungen" die gewünschte Teilorganisation ausgewählt werden.
Wie die Förderung beantragen wird: https://www.akademie21.at/seminar-organisation/foerdermoeglichkeiten/

Datum: 14.09.2026 von 19:00 bis 21:00 Uhr
Online via Clickmeeeting
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Beteiligte: Trainer
RA Mag. Dr. Rainer Parz

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